Rund 15 Millionen Riester-Verträge liegen in deutschen Aktenordnern – viele davon
beitragsfrei gestellt, einige vergessen. Mit dem Altersvorsorgedepot stellt sich für alle dieselbe Frage:
Was passiert damit? Die kurze Antwort: nichts, was Sie nicht selbst entscheiden.
Der Gesetzgeber hat sich gegen einen Zwangsumbau entschieden. Bestehende Riester-Verträge genießen
Bestandsschutz. Sie haben deshalb drei Wege – und keiner davon ist automatisch der richtige.
Weg 1: Alles bleibt, wie es ist
Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, mit den bisherigen Konditionen und der bisherigen Förderlogik.
Das ist besonders dann interessant, wenn Ihr Altvertrag Garantien oder Rentenfaktoren enthält, die es
heute so nicht mehr gibt. Wer in den 2000er-Jahren abgeschlossen hat, sitzt gelegentlich auf Konditionen,
die aus heutiger Sicht ausgesprochen komfortabel sind.
Der Nachteil: Sie bleiben in einem System, das mit hohen Kosten, eingeschränkter Anlagefreiheit und
einer starren Grundzulage von 175 € arbeitet.
Weg 2: Behalten und zusätzlich starten
Sie lassen den Altvertrag laufen und schließen parallel ein Altersvorsorgedepot ab. Die neue Förderung
richtet sich dann nach den Regeln des neuen Systems. Damit sichern Sie sich alte Garantien und nutzen
gleichzeitig die deutlich höheren Zulagen.
Wichtig zu wissen
- Maximal zwei geförderte Altersvorsorgeverträge sind möglich.
- Die Förderung verdoppelt sich durch einen zweiten Vertrag nicht.
- Der Mindestbeitrag von 120 € gilt je Vertrag, wenn dort Zulagen fließen sollen.
„Zwei Verträge sind kein Fehler – solange klar ist, in welchem die Förderung landen soll.
Unklar wird es erst, wenn beide halbherzig bespart werden."
Davor Horvat · Vorstand Honorarfinanz AG
Weg 3: Förderunschädlich wechseln
Sie übertragen das angesparte Kapital in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag und steigen komplett
in das neue Fördersystem um. Förderunschädlich heißt: Bereits erhaltene Zulagen müssen Sie nicht
zurückzahlen. Dieser Weg lohnt sich vor allem bei teuren Altverträgen mit schwacher Wertentwicklung –
und davon gibt es viele.
Woran Sie festmachen, welcher Weg Ihrer ist
- Kostenquote des Altvertrags: Alles jenseits von 1,5 % laufender Kosten pro Jahr frisst
die Förderung langfristig auf.
- Garantierter Rentenfaktor: Alte Verträge mit hohem Rentenfaktor sind schwer zu ersetzen.
- Restlaufzeit: Je länger die Anlagedauer, desto stärker wirken Kostenunterschiede.
- Ihre Anlagementalität: Wer Schwankungen aushält, holt aus einem ETF-Depot mehr heraus als
aus einem garantiegetriebenen Altvertrag.
In der Praxis reicht dafür ein Blick in die jährliche Standmitteilung und in die Vertragsbedingungen.
Genau das machen wir im Erstgespräch – ergebnisoffen, weil wir an keinem der drei Wege mitverdienen.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Altersvorsorgereform zum Redaktionsschluss wieder und
ersetzt keine individuelle Beratung. Keine Anlageberatung, keine Renditegarantie. Einzelheiten können sich
im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.