Es gibt wenige Stellen im deutschen Steuer- und Sozialrecht, an denen der Staat so direkt
Geld verschenkt wie bei der neuen Grundzulage. Trotzdem wird ein erheblicher Teil dieser Förderung
jedes Jahr nicht abgerufen – nicht aus Berechnung, sondern aus Unkenntnis.
Mit dem Altersvorsorgedepot ändert sich ab 2027 die Logik der staatlichen Förderung. Sie ist nicht
mehr an starre Beträge und komplizierte Mindestbeitragsformeln geknüpft, sondern folgt einer einfachen
Staffel. Wer sie kennt, kann seinen Beitrag so wählen, dass am Ende jeder förderfähige Euro ausgereizt ist.
Die Staffel in zwei Sätzen
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro drauf. Für jeden
weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 € kommen noch einmal 25 Cent je Euro hinzu.
Rechnet man beides zusammen, ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.
Die Rechnung im Detail
- 360 € Eigenbeitrag × 50 Cent = 180 € Zulage
- 1.440 € Eigenbeitrag × 25 Cent = 360 € Zulage
- Zusammen: 1.800 € eigenes Geld, 540 € vom Staat
- Dazu bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Startbonus
Der erste Teil der Staffel ist der interessante: In diesem Bereich verdoppelt sich Ihr Beitrag praktisch
um die Hälfte. Wer nur 360 € im Jahr einzahlt – also 30 € im Monat – bekommt darauf bereits 180 €. Eine
Rendite in dieser Größenordnung bekommt man am Kapitalmarkt nicht geschenkt, und schon gar nicht risikofrei.
„Die ersten 30 € im Monat sind die rentabelsten, die Sie in Ihrem Vorsorgedepot unterbringen können.
Alles danach ist gut. Aber nichts schlägt die erste Stufe."
Davor Horvat · Vorstand Honorarfinanz AG
Die Stolperstelle: der Mindestbeitrag
Wer im Kalenderjahr weniger als 120 € einzahlt, bekommt für dieses Jahr gar keine Zulage.
Nicht anteilig, nicht gekürzt – gar keine. Und die Förderung lässt sich später nicht nachholen: Jedes Jahr
wird für sich betrachtet. Wer zwölf Monate lang 10 € überweist, ist damit auf der sicheren Seite.
Das klingt banal, ist in der Praxis aber die häufigste Ursache für verlorene Zulagen. Typische Fälle:
eine Elternzeit, ein Wechsel in die Selbstständigkeit, eine Phase mit schwankendem Einkommen – der Dauerauftrag
wird ausgesetzt und danach schlicht vergessen.
Die drei Zulagen, die zusammenkommen können
Grundzulage
Bis zu 540 € pro Jahr nach der oben beschriebenen Staffel. Sie steht jeder unmittelbar förderberechtigten
Person zu – seit der Reform auch Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Pflichtmitgliedern berufsständischer
Versorgungswerke.
Kinderzulage
Hier gilt eine noch einfachere Regel: ein Euro Zulage für jeden gesparten Euro, maximal 300 € je Kind.
Die alte Unterscheidung nach Geburtsjahr – 185 € für ältere, 300 € für jüngere Kinder – fällt weg. Bei zwei
Kindern reden wir also über 600 € zusätzlich, wenn Sie je Kind 300 € einzahlen.
Startbonus
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € geschenkt. Das ist nicht viel
Geld – aber über vierzig Jahre Anlagedauer wird daraus ein Vielfaches. Für Berufseinsteiger, Studierende
mit Nebenjob oder Auszubildende ist das der wohl einfachste Grund, nicht zu warten.
Was Sie jetzt tun können
- Rechnen Sie durch, welcher Monatsbeitrag die Staffel für Sie ausschöpft – meist sind das 150 € im Monat.
- Prüfen Sie, ob Sie unmittelbar oder nur mittelbar förderberechtigt sind. Das entscheidet über die Höhe.
- Planen Sie den Dauerauftrag so, dass die 120 € im Jahr auch in schwierigen Monaten stehen bleiben.
- Klären Sie vor Abschluss, wie ein bestehender Riester-Vertrag mit dem neuen Depot zusammenspielt.
Die Reform startet nach aktuellem Stand am 1. Januar 2027. Wer bis dahin weiß, welchen Beitrag er
einplanen will, verliert kein einziges Förderjahr.
Dieser Beitrag gibt den Stand der Altersvorsorgereform zum Redaktionsschluss wieder und
ersetzt keine individuelle Beratung. Keine Anlageberatung, keine Renditegarantie. Einzelheiten können sich
im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.